Zulassung von Mitteln in Acker-, Gemüse-, Obst- und Weinbau wurden verlängert. (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder aufgrund der Notfallsituation nach Artikel 53 befristet für 120 Tage zugelassen.