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Praxis-Tipps Pflanzenbau
29.03.2008

Aufzeichnungspflicht bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln

Anwendung von Pflanzenschutzmittel

Dresden - Das Pflanzenschutzgesetz wurde geändert. Wichtig für Praktiker sind besonders die Aufzeichnungspflicht und Entsorgungspflicht.


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