Aktueller Rat Baden-Württemberg
Praxis-Tipps Pflanzenbau 02.11.2019Neues Pflanzengesundheitsrecht: Zukünftige Passpflicht für TopfkräuterGartenbau - Neues Pflanzengesundheitsrecht erfordert einheitliche Regelungen bei der zukünftigen Passpflicht. (c) proplantaKarlsruhe - Das neue Pflanzengesundheitsrecht erfordert ab 14. Dezember 2019 gemäß der EU-Verordnung 2016/2031 Passpflicht bei Topfkräutern. weiter Schlagworte Pflanzengesundheitsrecht Pflanzenpasspflicht Pflanzenpass Weitere Artikel zum Thema Entwicklung von Mais sehr zögerlich20.04.2024weiterlesen Wachstumsregler in Wintergerste so bald wie möglich20.04.2024weiterlesen Teilwiderruf des Pflanzenschutzmittels Infinito hinsichtlich einzelner Anwendungen im Haus- und Kleingarten19.04.2024weiterlesen Pflanzenschutzmittel AMISTAR MAX - Zeitlich begrenzte Zulassung02.04.2024weiterlesen Pflanzenschutzmittel: Zulassungsverlängerung Fungizid Infinito23.04.2024weiterlesen