Pflanzenschutzmittel: Neue Bestimmungen für Anwendungen mit weniger als 150 Liter Wasser/ha  (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit vergibt ab dem 1. Januar 2023 bei einer beantragten Wasseraufwandmenge von weniger als 150 Liter/ha mit horizontal geführtem Spritzgestänge zusätzlich die Anwendungsbestimmung NT140:
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