Top News

 

Praxis-Tipps Pflanzenbau
12.07.2018

Pflanzenschutzmittel-Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53

Pflanzenschutzmittel-Zulassung
Notfallsituationen im Pflanzenbau. (c) proplanta

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Freiland und im Gewächsahaus befristet für 120 Tage zugelassen.


Schlagworte

© proplanta 2006-2024. Alle Rechte vorbehalten.