Pflanzenschutzmittel-Zulassung für Notfallsituationen nach Artikel 53
Notfallsituationen im Pflanzenbau. (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Proman (Wirkstoff: Metobromuron) wieder zur Bekämpfung von einjährigen zweikeimblättrigen Unkräutern (ausgenommen Klettenlabkraut) in Feldsalat im Freiland und im Gewächsahaus befristet für 120 Tage zugelassen.