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Praxis-Tipps Pflanzenbau
16.12.2015

Sachkunde Pflanzenschutz für einfache Hilfstätigkeiten erforderlich?

Sachkundenachweis-Pflanzenschutz
(c) proplanta

Karlsruhe - Pflanzenschutzmittel dürfen grundsätzlich nur dann angewendet werden, wenn der Anwender über einen Sachkundenachweis im Pflanzenschutz verfügt (§9 Pflanzenschutzgesetz). Das Pflanzenschutzgesetz sieht nur wenige Ausnahmen vor.


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