Sachkundenachweis im Pflanzenschutz online beantragen
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Karlsruhe - Jeder, der beruflich Pflanzenschutzmittel anwendet, Pflanzenschutzmittel verkauft, nicht-Sachkundige im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer einfachen Hilfstätigkeit anleitet oder beaufsichtigt oder über den Pflanzenschutz berät muss den bundeseinheitlichen Sachkundenachweis (SKN) im Scheckkartenformat vor Aufnahme der jeweiligen Tätigkeit besitzen.