Transport von Pflanzenschutzmitteln: Kennzeichnung als Gefahrstoffe beachten!
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Karlsruhe - Pflanzenschutzmittel, die nicht als Gefahrstoffe eingestuft sind, können mengenmäßig unbegrenzt transportiert werden. Sind die Mittel als Gefahrstoffe gekennzeichnet, gelten grundsätzlich die Bestimmungen des Gefahrgutbeförderungsrechts.