Transport von Pflanzenschutzmitteln: Was ist zu beachten?  (c) proplanta
Karlsruhe - Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, informiert heute darüber, dass Pflanzenschutzmittel, die nicht als Gefahrstoffe eingestuft sind, mengenmäßig unbegrenzt transportiert werden können.
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