Unkrautbekämpfung auf befestigten Flächen : Pflanzenschutz-Kontrollprogramm stellt Verstöße fest
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Bonn - Die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Freilandflächen (Bürgersteige, Garageneinfahrten usw.) ist nach dem Pflanzenschutzgesetz verboten.