Achtung: Anwendungen mit Metalaxyl-M nicht mehr zulässig!  (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute eine Mitteilung zur Anordnung des Ruhens der Zulassungen und einen Widerruf der Zulassung übermittelt.
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