Neue Anwendungsbestimmung für Anwendungen mit einem Wasseraufwand von weniger als 150 Liter/ha  (c) proplanta
Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) vergibt ab dem 01. Januar 2023 bei einer beantragten Wasseraufwandmenge von weniger als 150 Liter/ha für Pflanzenschutzmittelanwendungen mit horizontal geführtem Spritzgestänge zusätzlich die folgende Anwendungsbestimmung NT140 auf Anwendungsebene.
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